Pelletheizung im Zirkuswagen
15. März 2018
Parkett und Vollholzfußboden im Zirkuswagen
16. März 2018

Bau- und Standortregelungen – Wo darf ich stehen ?

Das größte und wohl meist diskutierte Problem von Zirkuswagen oder tinyhouse Besitzern ist das Finden eines Stellplatzes. Das Ziel ist klar, aber wo?

Da es Unterschiede zwischen tinyhouses, Minihäusern und Bau-/Zirkuswägen gibt, gilt es erstmal zu klären was genau ihr da habt. Ist es ein zugelassenes Fahrzeug wie ein tinyhouse, eher ein Haus mit festem Fundament, also Minihaus, oder ein Zirkuswagen, der auf Rädern seht. Da wir nur Zirkus- und Bauwagen fertigen beschränken wir uns auch auf diese in diesem Artikel, allerdings sind auch die Aussagen dazu rechtlich nicht verbindlich. Wir möchten euch lediglich helfen und einen ersten Ausblick geben was möglich ist und was nicht Eine Abstimmung mit Behörden solltet ihr nicht ausschließen, schließlich ist Baurecht Landesrecht und es gibt lokale Unterschiede, die auch beim Umzug in ein anderes Bundesland beachtet werden müssen.

Am unproblematischsten sieht es natürlich bei Privatgrundstücken aus, hier sollte man sich einfach mit seinen Nachbarn abstimmen und die Erlaubnis des Besitzers einholen, denn solange sich niemand beschwert wird keine Behörde dem nachgehen. Aber im Prinzip ist ein Gebäude oder Wagen, der zum Wohnen ausgelegt ist, genehmigungspflichtig und muss mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Wer also spätere Probleme vermeiden will, sollte seine Behörde zumindest informieren, am besten auch mit Bildern, da der schlechte Ruf den Bauwagen oft vorhereilt. Diese Genehmigung erhält man natürlich nur für ein erschlossenes Grundstück, was das nächste Problem darstellt, da die Grundstücke verkehrsmäßig (Anschluss ans Wegenetz) und technisch (Strom, Kanal, etc.) erschlossen sein müssen. Es gibt zwar Sonderregelungen bzgl. der Kanalanbindung wenn man Komposttoiletten und Grauwasser nutzt, auf diese sollte man sich aber nicht verlassen, sondern im Vorfeld aktiv werden. Bei einem Privatgrundstück ist das alles meist kein Problem aber was ist wenn man wirklich in der Natur wohnen möchte?

Die Meinung im Internet dazu ist, dass es einfacher sei innerhalb der Gemeindegrenzen eine Erlaubnis zu erhalten, da außerhalb andere Behörden noch ein Wörtchen mitzureden haben, bspw. der Bund Naturschutz oder das Wasserwirtschaftsamt. Da aber genau das der Traum von vielen Besitzern mobiler Häuser ist stellt sich die Frage ob und wie das überhaupt möglich ist. Auch hier ist man auf Privatgrundstücke wie leerstehende Freiflächen oder Äcker angewiesen. Sollte das jedoch einsichtig sein erhält man bestimmt relativ schnell Besuch von Interessierten und Ämtern, denn ein TinyHouse mitten in der Landschaft sorgt schon noch für Aufsehen. Spätestens dann folgt die gleiche Einschätzung, ist es ein Wohnwagen oder eine bauliche Anlage. Sollte die Gemeinde sagen es ist ein Wohnwagen habt ihr mehr Freiheiten aber könnt ihn trotzdem nicht hinstellen wo ihr wollt. Wer außerhalb von Gemeindegrenzen wohnen will steht vor einem hohen bürokratischen Aufwand, der sich evtl. nicht lohnt wenn man in ein paar Jahren wieder umziehen will. In Deutschland wird das wilde Wohnen und beliebige umherziehen auf öffentlichen Flächen nicht gestattet werden.

Im Prinzip dürfen Wohnwagen- und Wohnmobile nur auf dafür ausgewiesenen Flächen stehen, also bspw. Campingplätze oder tinyhouse-Siedlungen. Aber auch hier ist das Bewusstsein für diese neue Wohnform noch nicht sehr ausgeprägt. Tinyhouse-Siedlungen, von denen immer mehr entstehen in Deutschland, sind naturgemäß offen für den Trend und schaffen Plätze extra für die Bedürfnisse dieser Bewohner. Campingplätze hingegen halten sich bedeckt und man ist auf die direkte Nachfrage beim Betreiber angewiesen. Persönliche Recherchen haben gezeigt dass viele Campingplatzbetreiber offen sind für Bauwagen, auch wir haben Kunden die ganzjährig auf Campingplätzen wohnen. Eine einfache Anfrage reicht aber meist nicht, da der Ruf von Bau- und Zirkuswagen teilweise sehr schlecht ist, erhält man schnell eine Absage. Wer aber Bilder mitschickt wie sein Gefährt aussieht, sodass der Betreiber beurteilen kann ob es zum Campingplatz und seinen Bewohnern passt, oder sich sogar persönlich vorstellt hat viel bessere Aussichten auf Erfolg.

Solltet ihr einen Platz gefunden haben stellt sich die Frage des Wohnsitzes. Wer ganzjährig in einem Wohnmobil o.Ä. wohnen will muss dort seinen Wohnsitz anmelden. Dafür muss man sich wieder auf einem erschlossenen Grundstück befinden, oder das Grundstück muss erschließbar sein. Die Kosten dafür müsstet ihr dann tragen auch wenn das Haus energieautark und mobil sein soll. Campingplätze, auf denen ganzjähriges Wohnen erlaubt ist und man seinen Wohnsitz anmelden kann müssen strenge Auflagen erfüllen. Hier gilt es also zu überlegen wie und wo man sich anmelden wird.

Die Nutzung ist entscheidend wie ihr seht, ist der Wagen zum Wohnen oder Arbeiten ausgelegt oder stellt man vielleicht nur etwas unter. Interessant wird es aber wenn man das tinyhouse als Ferienwohnung nutzt, dann kann man es nämlich auch problemloser auf Campingplätzen oder anderen Standorten aufstellen, allerdings auch mit Baugenehmigung. Solange der Zweck der Behausung das dauerhafte Wohnen sein soll ist prinzipiell eine Baugenehmigung nötig, auch bei tinyhouses.

Das Freie Parken möchte ich hier kurz anschneiden, da es Menschen mit Mobilheimen erlaubt ist sich von der Fahrt zu erholen und zu übernachten auf öffentlichen Parkplätzen. Aber Achtung! Das darf nicht mehrere Tage am selben Standort geschehen und man darf sich nicht häuslich einrichten, das heißt keine Stühle rausstellen, Erker ausfahren oder Grill aufbauen. Außerdem gilt das nur für Fahrzeuge mit einer maximalen Gesamtmasse von 3,5t und wenn das Fahrzeug auch wirklich als Wohnmobil angesehen wird.

Der Begriff Fliegende Bauten tritt im Zusammenhang mit Bauwagen besonders oft auf, daher gehen wir kurz darauf ein. Laut § 76 Musterbauordnung (MBO) sind Fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut werden. Die Regelungen können in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen. Beispielhaft werden Schießbuden, Karrussele, Tribünen oder Zirkuszelte genannt. Daher gehen viele Bauwagenbesitzer davon aus ihr Wagen gehöre dazu, das ist aber nicht so. Der TÜV Nord schließt Wohnmobile explizit aus von den fliegenden Bauten, außerdem müssten Fliegende Bauten immer TÜV-abgenommen sein vor der Inbetriebnahme. Auch wenn euer Wagen mal TÜV bekommen hat als er noch von einem Schausteller betrieben wurde, gilt das nicht wenn sich der Nutzungszweck ändert oder man ihn umbaut.

Sein Haus nur mobil zu gestalten reicht also nicht aus um als Wohnmobil zu gelten und so automatisch größtmögliche Freiheit zu genießen, das gilt für tinyhouses auf Anhängern genauso wie größere Bau- und Zirkuswagen. Entscheiden ist was man damit machen will, wofür es konzipiert ist und wo es steht. Die Branche, Anbieter und Nutzer müssen hier aktiver werden, aufklären und sich einsetzen für Grundstücke in Gemeinden. Positive Beispiele gibt es genug in Deutschland, die fast alle aus Initiativen der Beteiligten hervorgegangen sind, wie die tinyhouse-Siedlung in Mehlmeisel beim Fichtelgebirge oder die hoffentlich bald entstehende Siedlung von tiny-houses.de, der tinyhousepark. Außerdem gibt es noch den Platz Fango am Stadtrand von Lüneburg, ein Vorzeigeprojekt das von der Stadt unter Auflagen genehmigt wurde (tinyhouse Park in Lüneburg)

Auf der Website www.tinyhouse-stellplatz.de findet ihr eine schöne interaktive Karte. Auf der seht ihr für tinyhouses offene Campingplätze, Siedlungen oder Wagenplätze. Auch nach Erstwohnsitzmöglichkeit wird unterteilt, ein super Projekt also.

Viele Wagenplätze sind nur geduldet, daher freut es mich sehr von Beispielen wie Fango zu lesen, die tinyhouse Besitzern zeigen, dass man nicht immer in einer rechtlichen Grauzone leben muss und sich auch Gemeinden für diesen neuen Wohntrend öffnen können. Wer sich genauer mit dem Thema Standort auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich den ausführlichen Artikel von Dietmar im tinyhouseforum.de, darin wird sich intensiv mit dem Thema Baurecht und tinyhouses auseinandergesetzt, klickt dazu hier.

Es können keine Kommentare abgegeben werden.

Top